Allgemeine
Reisebedingungen von MAYA-TRAVELS
1. Abschluss des Reisevertrages /
Datenschutz / Ausführender Luftfrachtführer
1.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde MAYA-TRAVELS
den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann
schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt
durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten
Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine
eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte
Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen
hat.
1.2. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Annahme (Reisebestätigung)
durch MAYA-TRAVELS zustande. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom
Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von MAYA-TRAVELS vor,
an das MAYA-TRAVELS für die
Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage
dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist
die Annahme erklärt.
1.3.
Die
bei MAYA-TRAVELS gespeicherten Daten des Kunden werden ausschließlich zur
Vertragsabwicklung, zum Prospektversand und zur sonstigen Kundenbetreuung
verwendet. Für die Ausübung des Widerspruchsrechts nach § 28 Abs. 4
Bundesdatenschutzgesetz genügt eine kurze Mitteilung an die am Ende
dieser Bedingungen angegebene Anschrift.
1.4. Die EU-Verordnung Nr. 2111 vom 14.12.05
verpflichtet Reiseveranstalter, Reisevermittler und Vermittler von Beförderungsverträgen
ihre Kunden vor der entsprechenden Flugbeförderung über die Identität
jeder ausführenden Fluggesellschaft zu unterrichten, sobald diese
feststeht. Soweit dies noch nicht der Fall ist, muss zunächst die
wahrscheinlich ausführende Fluggesellschaft angegeben werden. Bei Wechsel
der ausführenden Fluggesellschaft nach erfolgter Buchung ist der Kunde
unverzüglich zu unterrichten.
2. Bezahlung
2.1. Sämtliche Zahlungen auf den Reisepreis sind erst nach Erhalt des
Sicherungsscheins fällig. Den Sicherungsschein sendet MAYA-TRAVELS dem
Kunden gemeinsam mit der schriftlichen Reisebestätigung zu. Bei Erhalt
dieser Unterlagen ist eine Anzahlung von 20% des Reisepreises fällig,
wenn im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.
2.2. Die Restzahlung wird spätestens zwei Wochen vor Reisebeginn fällig,
wenn im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.
2.3. Die Unterlagen werden dem Kunden je nach seiner Wahl unverzüglich
nach Eingang seiner Zahlung bei MAYA-TRAVELS zugesandt oder gegen
Barzahlung bei MAYA-TRAVELS ausgehändigt.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Reisebestätigung
und ergänzend aus der der Buchung zugrundeliegenden Leistungsbeschreibung
von MAYA-TRAVELS. Soweit nach Vertragsschluss ändernde oder ergänzende
Abreden zu beschriebenen Leistungen erfolgen, sollten solche Abreden aus
Beweisgründen schriftlich getroffen werden.
4. Vermittlung fremder Leistungen
Vermittelt MAYA-TRAVELS ausdrücklich in fremden Namen nur einzelne
Leistungen, z.B. Linien- oder Charterflüge, Fährtransporte, Mietwagen o.
ä. oder Reiseprogramme
fremder Veranstalter, so richtet sich das Zustandekommen des Vertrages und
dessen Inhalt nach den jeweiligen Bedingungen des fremden Vertragspartners
des Reisenden. Diese werden bei Vertragsschluss vorgelegt bzw. stehen auf
Anforderung zur Verfügung.
5. Leistungsänderungen
Kurzfristige Änderungen von Einzelheiten der Reise (z. B. von Flugzeiten,
Tourverläufen oder Unterbringungen) werden gelegentlich nach
Vertragsschluss notwendig und lassen sich nicht immer vermeiden. In einem
solchen Fall bleiben evtl. Ansprüche des Reiseteilnehmers aufgrund
unzumutbarer Leistungsänderungen oder mangelhafter geänderter Leistungen
unberührt.
6. Preisänderungen
6.1. MAYA-TRAVELS behält sich bei einer nach Vertragsschluss durch für
MAYA-TRAVELS nicht vorhersehbare und von MAYA-TRAVELS nicht zu vertretende
Umstände eintretenden Erhöhung folgender Preisbestandteile eine Erhöhung
des Preises vor: Wechselkurse für die betreffende Reise; Beförderungskosten
(insbesondere bei Ölpreisverteuerung); Abgaben für bestimmte Leistungen;
Hafen- und Flughafengebühren.
Preiserhöhungen sind jedoch nur zulässig, wenn zwischen dem
Vertragsschluss und dem Beginn der Reise ein Zeitraum von mehr als 4
Monaten liegt.
6.2. Der Reisepreis darf nur in dem Umfang erhöht werden, der der
betragsmäßigen Erhöhung der in Absatz 1 genannten Preisbestandteile des
bestätigten Preises seit Abschluss des Reisevertrages und ihrer
Auswirkung auf die Kosten pro Person der Reise entspricht. Der Erhöhungsbetrag
wird zum Reisepreis addiert.
6.3. Die nachträgliche Änderung des Reisepreises muss MAYA-TRAVELS dem
Kunden unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt
mitteilen. Nach diesem Zeitpunkt sind Preiserhöhungen nicht mehr zulässig.
6.4. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% ist der Kunde berechtigt, ohne
Zahlung einer Entschädigung vom Reisevertrag zurückzutreten. Der Kunde
kann stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise
verlangen, wenn MAYA-TRAVELS in der Lage ist eine solche Reise ohne
Mehrpreis für den Reiseteilnehmer anzubieten. Diese Rechte muss der Kunde
unverzüglich geltend machen, aus Beweisgründen empfiehlt sich eine
schriftliche Geltendmachung.
7. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Ersatzperson
7.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten.
Aus Beweisgründen empfiehlt sich eine schriftliche Rücktrittserklärung.
Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei MAYA-TRAVELS.
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an,
so kann MAYA-TRAVELS Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für
seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind
ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Verwendungen der
Reiseleistungen zu berücksichtigen.
7.2. Anstelle dieser konkreten Berechnung der Rücktrittsentschädigung
kann MAYA-TRAVELS folgende pauschalierte Rücktrittsentschädigung wählen:
Bei Rücktritt bis
45 Tage vor Reisebeginn sowie vor Flugticketausstellung: 20%, bei Rücktritt
danach bis 15 Tage vor Reisebeginn 40%,
danach bis 5 Tage vor Reisebeginn 60% des Reisepreises,
danach 90% des Reisepreises. Im Einzelfall können
besondere, im Reisevertrag festgelegte, Rücktrittsbedingungen gelten. Der
Nachweis eines nicht entstandenen oder wesentlich geringeren Schadens
bleibt dem Kunden vorbehalten.
7.3. Umbuchungen von Reiseterminen und Reisezielen nimmt MAYA-TRAVELS
grundsätzlich nur durch Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorstehend
genannten Stornogebühren und Neubuchung entgegen.
7.4. Bis zum Reisebeginn kann der Kunde sich bei der Durchführung der
Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Hierdurch entstehende tatsächliche
Mehrkosten sind dem Reiseveranstalter zu ersetzen, hierfür und für den
Reisepreis haften der Kunde und der Dritte ab der Vertragsübertragung als
Gesamtschuldner. MAYA-TRAVELS kann dem Wechsel in der Person des Reisenden
widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht
genügt, oder gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder
Namensänderungs-Beschränkungen der Fluggesellschaften entgegenstehen.
8. Nichtinanspruchnahme von Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise
oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich
MAYA-TRAVELS bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten
Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um
geringfügige Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche
oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
9. Rücktritt und Kündigung durch MAYA-TRAVELS
MAYA-TRAVELS kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom
Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
9.1. Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der
Reise trotz einer Abmahnung von MAYA-TRAVELS nachhaltig stört oder wenn
er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige
Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der
Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss
sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile
anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in
Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den
Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
9.2. Bis 2 Wochen vor Reisebeginn bei Nichterreichen einer
ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn
in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine
Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist MAYA-TRAVELS
verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für
die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die
Rücktrittserklärung zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten
Reisepreis zurück. Statt der Rückzahlung des Reisepreises kann der Kunde
die Teilnahme an einer anderen Reise verlangen, wenn MAYA-TRAVELS in der
Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrkosten aus seinem Angebot anzubieten
10. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer
Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können
sowohl MAYA-TRAVELS als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der
Vertrag gekündigt, so kann MAYA-TRAVELS für die schon erbrachten oder
zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine
angemessene Entschädigung verlangen.
Weiterhin ist MAYA-TRAVELS verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu
treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst,
den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung
sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die
Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
11. Gewährleistung
11.1. Abhilfe. Wird die Reise
nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
MAYA-TRAVELS kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen
Aufwand erfordert.
11.2. Minderung des Reisepreises. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen
Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des
Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis
herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in
mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die
Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt,
den Mangel anzuzeigen.
11.3. Kündigung des Vertrages. Wird eine Reise infolge eines Mangels
erheblich beeinträchtigt und leistet MAYA-TRAVELS innerhalb einer
angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der
gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag - in seinem eigenen Interesse
und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung
- kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise oder Ihre
Fortsetzung infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter
erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist.
Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn
Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder
wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse
des Reisenden gerechtfertigt wird. Der Reiseteilnehmer schuldet dem
Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen
entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von
Interesse waren.
11.4. Schadenersatz. Sofern MAYA-TRAVELS einen Umstand zu vertreten hat,
der zu einem Mangel der Reise führt, kann der Reisende Schadenersatz
verlangen. Ein Recht des Reiseteilnehmers auf Minderung des Reisepreises
oder auf Kündigung des Reisevertrages bleibt von der Geltendmachung des
Schadenersatzes unberührt. Auf die gesetzlichen Folgen des mitwirkenden
Verschuldens (Mitverschulden), wenn der Reisende es unterlässt,
MAYA-TRAVELS auf die Gefahr
eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen oder es unterlässt,
den Schaden abzuwenden oder zu mindern, wird ergänzend hingewiesen (§
254 BGB).
12. Beschränkung der Haftung
12.1. Die vertragliche Haftung von MAYA-TRAVELS für Schäden, die nicht Körperschäden
sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig
herbeigeführt wird oder
b) soweit MAYA-TRAVELS für einen dem Reisenden entstehenden Schaden
allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich
ist.
12.2. Die Schadensersatzansprüche des Kunden gegen MAYA-TRAVELS aus
unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruhen, werden bei Schäden, die nicht Körperschäden sind, auf den
dreifachen Reisepreis je Reiseteilnehmer und Reise beschränkt. Die zur
Verfügung stehende Haftungssumme beträgt jedoch mindestens 4.100 €.
13.Haftung bei Vermittlung fremder Leistungen
13.1. Vermittelt MAYA-TRAVELS lediglich fremde Leistungen
(vergleiche Ziffer 4 dieser Bedingungen) so haftet MAYA-TRAVELS nur für
die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für die
Leistungserbringung selbst. Dies gilt auch für jegliche
Zuganschlusstickets; hier haftet
MAYA-TRAVELS nicht für die rechtzeitige Ankunft des Zuges.
13.2. Angaben über vermittelte Leistungen fremder Unternehmen beruhen
ausschließlich auf deren Angaben MAYA-TRAVELS
gegenüber, sie stellen keine eigene Zusicherung von MAYA-TRAVELS
gegenüber dem Kunden dar.
13.3.
Eigenständige Buchung von Leistungen durch den Kunden direkt bei
Leistungsträgern von MAYA-TRAVELS stellen weder eine Vermittlung noch eine
Veranstaltung durch MAYA-TRAVELS dar und liegen in reiner Verantwortung des
Reisenden.
14. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
14.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat
der Reisende innerhalb von einem Monat nach vertraglich vorgesehener
Beendigung der Reise gegenüber MAYA-TRAVELS unter der am Ende dieser
Bedingungen genannten Anschrift geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist
kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an
der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.
14.2. Die in Ziffer 14.1 genannten Ansprüche des Reisenden verjähren in
zwei Jahren, soweit sie auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen
oder Körperschäden betreffen. Ansonsten verjähren diese Ansprüche in
einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem
Vertrag nach enden sollte.
15. Pass- Visa- und Gesundheitsvorschriften
15.1. Sofern es MAYA-TRAVELS möglich ist, wird der Kunde über wichtige
Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen
Vorschriften vor Antritt der Reise informiert.
15.2. MAYA-TRAVELS haftet aber nicht für die rechtzeitige Erteilung und
den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung,
wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat,
es sei denn, dass MAYA-TRAVELS die Verzögerung zu vertreten hat.
15.3. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung
der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile,
die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen
Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder
Nichtinformation durch MAYA-TRAVELS bedingt sind. Für nichtdeutsche
Staatsangehörige gibt auch das zuständige Konsulat Auskunft.
15.4. Sollten Einreisevorschriften einzelner Länder vom Reisenden nicht
eingehalten werden, oder sollte ein Visum ohne Verschulden von
MAYA-TRAVELS nicht rechtzeitig erteilt werden, so dass der Reisende
deshalb an der Reise verhindert ist, kann MAYA-TRAVELS den Reisenden mit
der entsprechenden Rücktrittsentschädigung belasten.
15.5. Der Reisende sollte sich über Infektions- und Impfschutz sowie
andere Prophylaxemaßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher
Rat eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den
Gesundheitsämtern , reisemedizinisch erfahrenen Ärzten,
Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen.
16. Gerichtsstand
Der Kunde kann MAYA-TRAVELS nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des
Reiseveranstalters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend,
es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die
keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder Personen, die nach
Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen
ist der Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
MAYA-TRAVELS Joachim Caspary e.K.
Rastorfer Ring 14, 84329 Wurmannsquick
Tel: 0700/MAYAMAYA (=0700/62926292) oder 08725/9659470
Internet: www.maya-travels.de
E-Mail: reisen@maya-travels.de
(Stand:
April 2011)
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